Die Projektleitung der Generalsanierung obliegt Frau Marianne Hellstern.
Projektleiterin in Sanktanna, Pfarramtssekretärin Marianne Hellstern, wird als Hilfsperson vor Ort gemäß § 4 Absatz 2 der Satzung beauftragt, Zuwendungen des Vereins zu verwalten bzw. zu verwenden. Ihr wird ferner Vollmacht erteilt, im Namen und mit Wirkung für den Förderverein Beitrittserklärungen entgegenzunehmen, Mitgliedsbeiträge einzuziehen und Qittungen für die Entrichtung von Mitgliedbeiträgen und Zuwendungen auszustellen.